Transparenzregister — und was öffentlich ist
Das Transparenzregister führt die wirtschaftlich Berechtigten (GwG). Seit dem EuGH-Urteil C-37/20 vom 22.11.2022 ist die allgemeine Öffentlichkeitseinsicht eingeschränkt. Öffentlich bleiben die im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter — das ist nicht dasselbe wie der wirtschaftlich Berechtigte.
Häufige Fragen
Kann ich den wirtschaftlich Berechtigten online einsehen?
Nicht allgemein öffentlich. Seit dem EuGH-Urteil C-37/20 ist die uneingeschränkte Öffentlichkeitseinsicht aufgehoben; Einsicht haben Behörden, Verpflichtete und Personen mit berechtigtem Interesse.
Was zeigt wemgehörtwas.de stattdessen?
Die im Handelsregister eingetragenen GmbH-Gesellschafter und Beteiligungen (formale Ebene) — nicht die wirtschaftlich Berechtigten nach GwG.
Ist der Gesellschafter der wirtschaftlich Berechtigte?
Nicht zwingend. Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person mit mehr als 25 % Anteilen/Stimmrechten oder sonstiger Kontrolle — auch mittelbar oder über Treuhand.
Was Sie öffentlich herausfinden können
Was Sie öffentlich herausfinden könnenDaten aus offenen Unternehmensregistern (from OpenCorporates, CC BY 4.0); aktuelle Firmen-, Bilanz- und Beteiligungsdaten live via handelsregister.ai. Aufbereitung durch wemgehörtwas.de. Kein amtlicher Handelsregisterauszug. Stand: 24.06.2026.