Was steht im Firmenbuch?
Das Firmenbuch ist das öffentliche Register der österreichischen Unternehmen, geführt von den Landesgerichten als Firmenbuchgerichten. Es unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip — jede Person darf ohne Angabe von Gründen Einsicht nehmen. Zu jedem Rechtsträger sind insbesondere eingetragen:
- Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer (FN) und Rechtsform (GmbH, AG, OG, KG, Genossenschaft, Privatstiftung u. a.);
- Sitz (politische Gemeinde) und Geschäftsanschrift;
- Vertretungsbefugte — Geschäftsführer bzw. Vorstand — mit Art der Vertretungsbefugnis, sowie Prokuristen;
- bei der GmbH die eingetragenen Gesellschafter mit übernommener Stammeinlage (§ 26 GmbHG) und das Stammkapital;
- Geschäftszweig, Datum der Ersteintragung und der Status (aktiv, in Liquidation, gelöscht, Insolvenz).
Wie suche ich eine Firma?
Sie können nach dem Firmenwortlaut, nach der Firmenbuchnummer oder nach einer als Funktionär bzw. Gesellschafter eingetragenen Person suchen. Bei wemgehörtwas.at genügt die Namenssuche; das Firmenprofil mit Stammdaten und Geschäftsführung ist kostenlos. Kennen Sie die FN noch nicht, hilft die Seite Firmenbuchnummer herausfinden.
Gratis-Profil oder amtlicher Auszug?
wemgehörtwas.at bereitet öffentliche Firmenbuchdaten auf und stellt sie übersichtlich dar — das ist kein amtlicher Firmenbuchauszug. Für rechtsverbindliche Zwecke (Vertragsabschluss, Behörde, Gericht) benötigen Sie einen amtlichen Auszug. Mehr dazu auf der Seite Firmenbuchauszug.
Was kostet eine amtliche Abfrage?
Amtliche Firmenbuchauszüge erhalten Sie über justizonline.gv.at (Anmeldung mit ID Austria) oder über eine der vom Bundesministerium für Justiz ermächtigten Verrechnungsstellen. Dabei fallen Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG) an; die Höhe hängt von der Art der Abfrage ab (aktueller oder historischer Auszug). Die reine Suche ist günstiger als ein vollständiger Auszug.
Grenzen der Firmenbuchabfrage
Nicht jede Eigentümerfrage lässt sich über das Firmenbuch beantworten. Aktionäre einer AG sind dort nicht eingetragen, und der wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des WiEReG ist seit dem EuGH-Urteil C-37/20 nicht mehr öffentlich abrufbar. Öffentlich ist bei der GmbH die formale, eingetragene Gesellschafterebene — wie Sie diese ermitteln, zeigt Eigentümer einer Firma herausfinden.