Der Geschäftsführer: Vertretung nach außen
Der Geschäftsführer leitet die laufenden Geschäfte der GmbH und vertritt sie nach außen. Er wird im Firmenbuch mit seiner Vertretungsbefugnis eingetragen — etwa „vertritt selbständig" oder „gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer". Der Geschäftsführer muss keine Anteile halten (Fremdgeschäftsführer).
Der Gesellschafter: Eigentum am Anteil
Der Gesellschafter hält einen Anteil am Stammkapital und ist damit Miteigentümer der GmbH. Seine Rechte übt er in der Generalversammlung aus. Gesellschafter und Geschäftsführer sind rechtlich verschiedene Rollen, auch wenn sie häufig in einer Person zusammenfallen.
Personengleichheit oder Trennung?
Bei kleinen GmbHs ist der Alleingesellschafter oft zugleich Geschäftsführer. Bei größeren Strukturen sind die Rollen häufig getrennt: Eigentümerfamilien oder Holdinggesellschaften halten die Anteile, angestellte Geschäftsführer führen das Unternehmen. Beide Rollen stehen im Firmenbuch.
Wie beide im Firmenbuch stehen
Geschäftsführer erscheinen als Funktionäre mit Rolle und Vertretungsbefugnis; Gesellschafter mit Stammeinlage und Quote. Beides sehen Sie über die Firmenbuchabfrage; die Beteiligungsseite finden Sie unter Gesellschafter einer GmbH ermitteln.
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