Status: Die direkte Online-Abfrage bei wemgehörtwas.at ist in Vorbereitung. So ermitteln Sie den Eigentümer eines Grundstücks heute schon.
Wo steht der Eigentümer? Das B-Blatt
Den Eigentümer einer Liegenschaft finden Sie im B-Blatt (Eigentumsblatt) des Grundbuchs. Dort sind die Eigentümer und ihre Anteile eingetragen — bei Miteigentum etwa zu ideellen Bruchteilen, bei Wohnungseigentum verbunden mit dem jeweiligen Objekt.
Was Sie für die Abfrage brauchen
Das Grundbuch ist nicht nach Adressen, sondern nach Katastralgemeinde und Einlagezahl geordnet. Sie benötigen daher diese beiden Kennungen, um den richtigen Grundbuchskörper aufzurufen. Wie sie aufgebaut sind, erklärt Einlagezahl und Katastralgemeinde.
Vom Lageplan zur Einlagezahl
Ist nur die Adresse oder Lage bekannt, lässt sich über Kataster-/Lageinformationen das Grundstück und darüber die Einlagezahl bestimmen. Mit Katastralgemeinde und EZ rufen Sie anschließend den Grundbuchsauszug über justizonline oder eine Verrechnungsstelle ab.
Datenschutz bei Liegenschaftseigentümern
Das Grundbuch ist öffentlich; im Rahmen einer konkreten Liegenschaftsabfrage sind die Eigentümernamen einsehbar. Eine personenbezogene Sammelabfrage im Sinne von „alle Grundstücke einer bestimmten Person" ist damit ausdrücklich nicht gemeint und auch nicht vorgesehen.